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Elternbeirat

Der Elternbeirat des Gymnasiums „Links der Weser“
Zu Beginn jedes Schuljahres während des ersten Elternabends werden von den Eltern jeder Klasse/jedes Kurses zwei oder mehr Elternsprecher*innen gewählt (es ist jeweils nur ein Elternsprecher*in im Elternbeirat stimmberechtigt). Die Amtszeit der Elternsprecher*innen beginnt mit der Wahl und dauert bis zu den Neuwahlen bzw. bis zum Ausscheiden. Sie beträgt 2 Jahre. ***
Alle Elternsprecher*innen sind Mitglieder des Elternbeirats der Schule.
Es finden 2-4 Sitzungen im Schuljahr statt. Bei Bedarf wird extra geladen. Die Vorsitzenden des Elternbeirats werden alle zwei Jahre gewählt und vertreten die Elternschaft der Schule.

Aufgaben des Elternbeirats *
– In regelmäßig stattfindenden Sitzungen über alle Angelegenheiten beraten, die die Eltern betreffen, soweit nicht eine Konferenz zuständig ist
– die Elternschaft gegenüber der Schulleitung und der Schulaufsicht vertreten
– mit der Schulleitung und dem Kollegium zusammenarbeiten
– Beschlüsse der Schulkonferenz und der Gesamtkonferenz auswerten
– Zu Beschlüssen der Gesamtkonferenz Stellung nehmen und eigene Anträge einbringen
– Elternvertreter*innen in die Fachkonferenzen entsenden
– Die Mitglieder des Elternbeirats haben die Möglichkeit in jeder Klasse der Schule zu hospitieren
– Wahlen durchführen (Amtszeit 2 Jahre):
– Mitglieder für die Schulkonferenz wählen
– Schulelternsprecher*innen wählen
– Jahrgangselternsprecher*innen wählen (sofern der Beirat dies wünscht)
– Delegierte für die Ausschüsse des Gesamtelternbeirats (GEB etc.) bestimmen (Amtszeit 3 Jahre)

Die Aufgaben der Klassen-/KurselternsprecherInnen **
– Informationsaustausch zwischen Eltern und Lehrern / Betreuern fördern
– bei Meinungsverschiedenheiten vermitteln
– an den Sitzungen des Elternbeirats teilnehmen und Informationen an die anderen Eltern weiterleiten
– keine Weitergabe von Protokollen!
– Teilnahme an Zeugniskonferenzen (beratend/vertraulich)
– Teilnahme an Klassenkonferenzen (beratend/vertraulich);
Organisation der Elternabende (Klassenelternversammlung)
Der Termin für den ersten Elternabend des Schuljahres wird durch die Schulleitung bzw. Klassenleitung festgelegt. In Abstimmung mit der Klassenleitung können die Elternsprecher*innen weitere evtl. Elternabende organisieren.
Die Termine der Elternabende können nach Bedarf und Möglichkeit in dem Schulkalender auf der Homepage der Schule veröffentlicht werden.

* Details sind im Bremer Schulverwaltungsgesetz (BremSchVwG) – insbesondere §54ff – und in der Elternvertretungsverordnung geregelt.
** Details sind im Bremer Schulverwaltungsgesetz (BremSchVwG) – insbesondere §57 – und in der Elternvertretungsverordnung geregelt.
*** §57/82 BremSchVwG
Kontakt

Ihr erreicht uns unter: ebgldw@web.de